AGB

Teilnahmebedingungen für Kunden am YESSS+ Treueprogramm

der YESSS Elektrofachgroßhandlung GmbH, Fiducia Straße 2, 76227 Karlsruhe  
Stand: November 2025  


§ 1  Geltungsbereich; Vertragsgegenstand  

(1) Diese Teilnahmebedingungen am YESSS+ Treueprogramm gelten zwischen der YESSS Elektrofachgroßhandlung GmbH ("YESSS") und Kunden, falls es sich beim Kunden um einen Unternehmer (§ 14 BGB), Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Die Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich für die Bundesrepublik Deutschland.  

(2) Die Teilnahmebedingungen definieren die gegenseitigen Rechte und Pflichten von YESSS und dem Kunden für das Treueprogramm YESSS+. Der Kunde sammelt gemäß der von YESSS definierten Regeln beim Einkauf von Produkten Punkte und kann diese Punkte anschließend gegen ausgewählte Produkte, Services und Dienstleistungen ("Prämien") eintauschen. Ein Erwerb von Punkten gegen Entgelt, der Eintausch von   
Gutscheinen in eine Währung sowie die Auszahlung der Punkte ist ausgeschlossen.  

(3) Die Teilnahme an YESSS+ ist für den Kunden kostenfrei.

(4) Diese Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich für die Teilnahme an YESSS+. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit zurückgewiesen und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, YESSS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Die zwischen YESSS und dem Kunden vereinbarten Bedingungen für den Verkauf der Produkte, z.B. die Verkaufs- und Lieferbedingungen von YESSS bleiben unberührt.  

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag über die Teilnahme an YESSS+ kommt wie folgt zustande: Der Kunde sendet bzw. übergibt das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular innerhalb der dort ggf. genannten Frist als Angebot an YESSS. Mit Zugang bei YESSS gilt das Anmeldeformular als verbindliches Vertragsangebot über die Teilnahme an YESSS+.

(2) YESSS nimmt das Vertragsangebot durch Übermittlung einer Bestätigung an den Kunden an. Die Bestätigung kann per E-Mail, per Post oder durch persönliche Übergabe erfolgen. Mit Zugang der Bestätigung beim Kunden gilt der Vertrag als geschlossen.  

(3) Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde das jeweils im Anmeldeformular enthaltene YESSS+ Leistungsverzeichnis verbindlich an.  

§ 3  Sammeln von Punkten durch den Kunden  

(1) Beim Erwerb von YESSS+ Produkten in den stationären Verkaufsstellen 
oder dem Online-Shop von YESSS erhält der Kunde Gutschriften in Form von Punkten. Die Gutschrift der Punkte erfolgt nach vollständiger Bezahlung der Ware durch den Kunden.  

(2) Der Kunde muss vor dem Zahlungs- bzw. Kassiervorgang seine Teilnahme an YESSS+ nachweisen. In der Regel erfolgt die Erfassung der Punkte elektronisch. Nach Abschluss des Kassiervorgangs ist eine nachträgliche Erfassung und Punktegutschrift nicht mehr möglich.  

(3) Bei Rückabwicklung eines Geschäfts (z. B. Vertragsaufhebung, Rücktritt, Umtausch), für das Punkte gutgeschrieben wurden, sowie bei Fehlbuchungen oder Missbrauch behält sich YESSS das Recht vor, die entsprechenden Punkte zu stornieren.  

§ 4  Punktestand  

(1) Die Punkte des Kunden werden unter seiner Kundennummer registriert. Der aktuelle Punktestand kann über www.yesssplus.de eingesehen werden. Zusätzlich erhält der Kunde regelmäßig eine Mitteilung über seinen Punktestand. Im Rahmen dieser Mitteilung kann YESSS Werbung für YESSS+ versenden.  

(2) Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Punktestandsmitteilung muss der Kunde innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung in Textform bei der angegebenen Stelle geltend machen. Hierzu sind die entsprechenden Kassenbelege oder Rechnungen von YESSS beizufügen. Nach Ablauf der Frist kann eine Berichtigung nicht mehr verlangt werden  

§ 5  Punkteeinlösung; Punkteverfall  

(1) Der Kunde kann seine gesammelten Punkte bei dem von YESSS benannten Partnerunternehmen gegen ausgewählte Prämien eintauschen, sobald das Kundenkonto ein entsprechendes Guthaben aufweist.  

(2) Die Einlösung der Punkte darf ausschließlich durch Personen erfolgen, die zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Kunden befugt sind. YESSS behält sich vor, vor Einlösung einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.  

(3) Der Kunde ist selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung der mit Punkten erworbenen Prämien verantwortlich.  

(4) Die während eines Kalenderjahres gesammelten Punkte können von den Kunden bis zum 31.03. des Folgejahres gegen Prämien eingetauscht werden. Mit Ablauf des 31.03. des Folgejahres verfallen die Punkte des Vorjahres.  

§ 6  Bezug der Prämien  

(1) Kunden erhalten auf den Websites von YESSS automatisiert erstellte  Preisübersichten und Bezugsquellen zu Prämien des Partnerunternehmens. Diese Informationen basieren auf Daten, die YESSS von seinem Partnerunternehmen erhält und automatisiert verarbeitet.  

(2) Im Einzelfall kann es zu Abweichungen bei Preis, Verfügbarkeit oder Lieferzeit kommen. Aufgrund der Vielzahl der verarbeiteten Informationen und der automatisierten Prozesse kann YESSS keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Inhalte übernehmen, insbesondere wenn Fehler auf unzutreffenden Angaben des Partnerunternehmens beruhen.  

(3) Über den YESSS Online-Shop kommen keine Kaufverträge oder sonstige Verträge über die Prämien zustande. Die verlinkten Online-Shops oder Websites werden von dem Partnerunternehmen eigenständig betrieben. Dieses bietet die Prämien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an. YESSS tritt dabei nicht als Vertreter oder Vermittler auf. Da YESSS keinen Einfluss auf die Auswahl der Prämien hat, besteht kein Anspruch auf bestimmte Prämien.  

(4) Die Abwicklung des Versands der im Rahmen von YESSS+ bestellten Prämien erfolgt durch das von YESSS benannte Partnerunternehmen. Es gelten dessen eigene Vertragsbedingungen, einschließlich etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen. YESSS ist in der Auswahl des Partnerunternehmens frei.  

(5) Bei Mängeln ist der Kunde berechtigt, die betroffenen Prämien an die vom Partnerunternehmen benannte Rücksendeadresse zurückzusenden. Das Partnerunternehmen übernimmt die weitere Bearbeitung von Reklamation, insbesondere den Austausch, die Reparatur oder ggf. die Rückabwicklung der jeweiligen Bestellung.  

§ 7  Keine Übertragbarkeit der Punkte; Verbot des Handels mit Punkten.

Die gesammelten Punkte sowie das Kundenkonto sind nicht auf Dritte übertragbar. Der Handel mit Punkten (sei es durch Verkauf, Tausch oder sonstige Weitergabe) ist untersagt.  

§ 8  Missbrauch von Zugangsdaten des Kunden  

(1) Der Kunde ist verpflichtet, YESSS unverzüglich zu benachrichtigen, sobald der Verdacht besteht, dass ein Unberechtigter Kenntnis von den Zugangsdaten für YESSS+ erlangt hat. Für Schäden, die durch eine schuldhaft unterlassene oder verspätete Benachrichtigung entstehen, haftet YESSS nicht.  

(2) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. YESSS übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einem pflichtwidrigen Verhalten des Kunden resultieren.  

(3) YESSS ist berechtigt, bei konkretem Missbrauchsverdacht – etwa aufgrund außergewöhnlicher Sammel- oder Einlösevorgänge, die erfahrungsgemäß mit betrügerischen Aktivitäten in Zusammenhang stehen könnten – das YESSS+ Konto des Kunden für Einlösungen zu sperren. Darüber hinaus dürfen die relevanten Daten des Kunden an das Partnerunternehmen sowie an Strafverfolgungsbehörden und andere   
zuständige Stellen übermittelt werden.  

§ 9  Laufzeit und Kündigung  

(1) Die Laufzeit von YESSS+ beträgt ein (1) Jahr ab dem 01.01. des jeweiligen Jahres ("Vertragsjahr"). Mit Ablauf des 31.12. endet die Laufzeit automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.  

(2) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund ist für YESSS insbesondere dann gegeben, wenn (i) der Kunde im Rahmen der Nutzung von YESSS+ gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt oder sich anderweitig missbräuchlich verhält oder (ii) der Kunde seine Zahlungen an YESSS oder andere Gläubiger einstellt.  

(3) Mit Zugang der außerordentlichen Kündigung endet die Teilnahme an YESSS+ automatisch.  

(4) Das Ende der Teilnahme an YESSS+ berührt nicht die während seiner Laufzeit in Anspruch genommenen Vorteile und Leistungen sowie die gesammelten Punkte, sofern in diesen Teilnahmebedingungen nicht anderes geregelt ist.  

(5) Jede Kündigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, bedarf der Schriftform.  

§ 10  Einstellung des Angebots  

YESSS kann YESSS+ ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem (1) Monat einstellen. YESSS wird den Kunden über die Einstellung informieren. Nach Einstellung von YESSS+ endet die Teilnahme automatisch. § 9(4) bleibt unberührt.  

§ 11  Haftung von YESSS  

(1) YESSS haftet unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie (Umfang nach Garantieerklärung), bei arglistigem Verschweigen sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (z.B. Produkthaftungsgesetz).  

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), haftet YESSS nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.  

(3) Speziell für die Vergabe, Verarbeitung und Verwaltung von Punkten im Rahmen von YESSS+ gilt:  

a) YESSS schuldet eine ordnungsgemäße Verbuchung nach den jeweils definierten Programmmodalitäten, nicht jedoch die jederzeitige Fehlerfreiheit der Systeme.  

b) Bei erkennbaren oder behaupteten Fehlbuchungen, Verzögerungen, System- oder Datenfehlern (einschließlich falscher Zuordnung, Berechnung, Anzeige, Übertragung oder Aggregation von Punkten) ist YESSS berechtigt und verpflichtet, nach eigener pflichtgemäßer Prüfung Korrekturen vorzunehmen. Ein Anspruch des Kunden besteht ausschließlich auf ordnungsgemäße Korrektur, nicht auf Beibehaltung fehlerhafter Punktestände.  

c) YESSS kann bei begründetem Verdacht auf Fehlbuchungen, Missbrauch, Manipulation oder Systemstörung die Punktevergabe, -einlösung und -anzeige vorübergehend aussetzen oder technisch anpassen, um eine Prüfung und Korrektur zu ermöglichen.  

d) Ein Ersatz für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Programmwirkungen, Reputationsschäden, Produktionsausfall sowie für reine Vermögensschäden aus bloßer Fehlanzeige oder fehlerhafter Verarbeitung von Punkteständen ist ausgeschlossen.  

(4) YESSS übernimmt keine Haftung für Inhalte, Preise oder Verfügbarkeiten in den vom Partnerunternehmen verlinkten Online Shops.  

(5) Soweit die Haftung von YESSS gemäß den vorstehenden Regelungen  ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von YESSS.

§ 12  Unvorhersehbare Ereignisse; Höhere Gewalt  

YESSS haftet nicht für Unmöglichkeit oder Verzögerung, soweit sie jeweils auf einem nicht vorhersehbaren Ereignis beruht, welches YESSS nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt; z.B. Betriebsstörungen aller Art, Feuer, Naturkatastrophen, Epidemie, Pandemie, Wetter, Überschwemmungen, Krieg, Aufstand, Cyberattacken, Terrorismus, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Verzögerungen etwaig notwendiger behördlicher Genehmigungen, behördliche/hoheitliche Maßnahmen).  

§ 13  Abtretungsverbot; Aufrechnungsverbot  

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von YESSS Rechte, Ansprüche oder Pflichten aus diesen Teilnahmebedingungen abzutreten oder auf Dritte zu übertragen.  

(2) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung sowie zur Einrede des nicht erfüllten Vertrags nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind.  

§ 14  Datenschutz  

(1) Personenbezogenen Daten, welche YESSS im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen im Rahmen von YESSS+ in Erfahrung bringt, werden gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen von YESSS (einsehbar unter: https://www.yessspro.de/de/home/CookiesPolicy.aspx) behandelt und ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung verarbeitet.  

(2) Die Vertragsparteien sind sich einig, dass YESSS und/oder seine Partnerunternehmen die Daten in anonymisierter Form nutzen dürfen, um Produkte von YESSS weiterzuentwickeln, zu unterhalten und zu verbessern, um die Serviceleistung den Anforderungen der Kunden anzupassen und um sie zu Marktforschungszwecken zu verwenden.  

(3) Für alle Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich an den  Datenschutzbeauftragten von YESSS wenden: xDSB Datenschutz GmbH & Co. KG Greschbachstrasse 6a, 76229 Karlsruhe oder per Mail an:  mbaetzler@xdsb.de.  

§ 15  Änderung der Teilnahmebedingungen  

(1) YESSS behält sich vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen vorzunehmen.  

(2) Der Kunde wird über Änderungen oder Ergänzungen informiert und hat das Recht einer Änderung oder Ergänzung innerhalb einer Frist von einem (1) Monat ab Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Der Widerspruch ist in Schriftform an YESSS zu richten. Sofern der Widerspruch nicht oder nicht fristgerecht erfolgt, gilt dies als Zustimmung zu der jeweiligen Änderung oder Ergänzung.  

(3) Im Falle eines Widerspruchs gegen die angekündigten Änderungen der Teilnahmebedingungen wird die Teilnahme des Kunden an YESSS+ auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt für ihn geltenden Teilnahmebedingungen fortgeführt. Diese Fortführung gilt bis zum Zeitpunkt des angekündigten Wirksamwerdens der Änderung. Danach endet die Teilnahme des Kunden automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.  

§ 16  Vollständigkeit; Ablösung anderer Vereinbarungen etc.; Schriftform  

(1) Diese Teilnahmebedingungen enthalten sämtliche Vereinbarungen und Erklärungen der Parteien im Hinblick auf die Teilnahme an YESSS+. Sie ersetzen alle etwaigen früheren Verträge, Vereinbarungen, Übereinkommen, Absichtserklärungen und Äußerungen in Bezug auf die Teilnahme an YESSS+.  

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. § 15 bleibt hiervon unberührt.

§ 17  Rechtswahl und Gerichtsstand  

(1) Diese Teilnahmebedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen YESSS und dem Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.  

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen ist das am Geschäftssitz von YESSS zuständige Gericht. YESSS ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.  

§ 18  Schlussbestimmungen  

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen tritt das Gesetzesrecht. Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.